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Sandwichbauteile - Genormt, zugelassen überwacht
und zertifiziert
Sandwichelemente sind gerade im Industriebau stark
im Vormarsch. Dabei sind die Nachweise für die Standsicherheit und
Gebrauchsfähigkeit relativ aufwändig. Eine europäische
Norm ist in Arbeit.
In Deutschland ist die allein gültige Grundlage für den baupraktischen
Einsatz die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt. Im europäischen
Ausland werden dagegen häufig andere Unterlagen bei der Bemessung
und beim praktischen Einsatz verwendet.
Einzige offizielle europäische Grundlage
Hier sind zunächst, als zur Zeit einzige offizielle Grundlage, die
so genannten ECCS/CIB-Empfehlungen, mit folgendem Titel zu nennen:
European Recommendations for Sandwich Panels, Part I Design
Final draft 1.9.2000 erarbeitet von
- ECCS (European Convention for Constructional Steelwork)
- CIB (Conseil International du Batiment pour lEtude).
Die Fassung vom September 2000 ist eine Überarbeitung
der so genannten vorläufigen Empfehlungen (Preliminary European
Recommendations for the design and testing of Sandwich panels),
die in einer ersten Fassung bereits 1991 veröffentlicht wurden. Die
Empfehlungen erfassten Sandwichbauteile mit metallischen Deckschichten
und einem Polyurethan-Kern.

Klassisches Einsatzgebiet für Sandwichpaneele
- der Gewerbebau. Bei dieser Verbrennungsanlage in den Niederlanden kamen
diese Elemente nicht nur aus ästhetischen Gründen zum Einsatz
sondern auch aus Schall- und Wärmeschutzgründen.
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Eine zweite Fassung wurde in einem gemeinsamen Komitee von ECCS und CIB
unter Einbeziehung von Bauteilen mit Mineralwollkern erarbeitet und 1995
unter folgendem Titel veröffentlicht: Preliminary European
Recommendations for Sandwich panels with additional Recommendations for
panels with mineral core Material, Part I, Design. Die Europäischen
Empfehlungen beinhalten neben den allgemeinen Grundlagen zur Sandwichtechnik
vor allem die Nachweisverfahren für die Standsicherheit und Gebrauchsfähigkeit.
Die Nachweise entsprechen im Prinzip genau den geforderten Nachweisen
nach den deutschen Zulassungen. Abweichungen sind nur bei den empfohlenen
Sicherheitsbeiwerten zu erkennen, die europäisch geringfügig
günstiger sind.
Neben den Nachweisverfahren sind in den Europäischen Empfehlungen
vor allem aber auch alle Versuche definiert und im Detail beschrieben,
die für die Ermittlung der Rechenwerte (zum Beispiel Versagensspannungen,
Schub- und Druckfestigkeiten und Elastizitätsmodule) erforderlich
sind. Diese Versuche entsprechen im übrigen ebenfalls den experimentellen
Untersuchungen, die im Rahmen der Zulassungsverfahren durchgeführt
werden.
Bald europäisch einheitlich
In Zukunft soll eine europäische Norm mit folgendem Titel die Anwendung
von Sandwichbauteilen regeln: Self-supporting double skin metal
faced insulating sandwich panels - Factory made products Specification.
Die Norm wird von dem Unter-Komitee SC 11 von CEN/TC 128 aufgrund eines
Mandats vorbereitet, das die Europäische Kommission an CEN (Europäisches
Komitee für Normung) gegeben hat. Zur Zeit wird der siebente überarbeitete
Entwurf beraten. Die Bearbeitung ist soweit fortgeschritten, dass eine
vollständige Version mit allen vorgesehenen Kapiteln vorliegt.
Im Wesentlichen sind bei der weiteren Bearbeitung noch eine Reihe von
Anmerkungen und Änderungswünschen der nationalen Spiegelausschüsse
im Detail zu beraten und gegebenenfalls in der Norm zu berücksichtigen.
Der Norm-Entwurf soll im Jahr 2001 soweit fertig sein, dass er zur Beratung
den einzelnen Nationen vorgelegt werden kann. Findet sich eine Mehrheit,
die dem Entwurf zustimmt, so wird eine harmonisierte Europäische
Norm eingeführt, die für alle Mitglieder von CEN maßgebend
ist.

Auch in der Dachmontage erfreuen sich Sandwichbauteile immer größerer
Beliebtheit bei Bauherren und Planern.
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Die Europäische Norm ist eine reine Produkt-Norm,
in der vor allem das Produkt Selbsttragende Sandwich-Elemente mit
beidseitigen Metalldeckschichten und einem wärmedämmenden Kern
genau spezifiziert wird, so dass europäisch einheitliche Beurteilungskriterien
vorhanden sind.
Hierzu gehört nicht nur die Definition der mechanischen Werte (Kap.
4.3.1), sondern eine Reihe von weiteren, wichtigen Eigenschaften, wie
zum Beispiel:
- Toleranzen bei den Abmessungen (Kap. 4.3.2)
- Wärmedämmung (Kap. 4.3.3)
- Alterung und Langzeitverhalten (Kap. 4.3.4)
- Sicherheit im Brandfall (Kap. 4.3.5)
- Wasser- und Luftdichtigkeit (Kap. 4.3.6/7)
- Schallschutz (Kap. 4.3.8).
Für die genannten Eigenschaften werden die Anforderungen einzeln
definiert, zum Beispiel in Form von Mindestwerten, und für die Praxis
dokumentiert. In dieser Hinsicht umfasst die Europäische Norm deutlich
mehr Produkteigenschaften als die deutschen Zulassungen. Wesentlicher
Bestandteil der Norm ist vor allem auch die Festlegung und Beschreibung
der Versuche (Kap. 5 beziehungsweise Anhang A), die zur Bestimmung der
Angaben zu oben genannten Eigenschaften erforderlich sind.
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In Kapitel 6 ist die Auswertung der Versuche hinsichtlich der Festlegung
der Werte für die einzelnen Anforderungen beziehungsweise hinsichtlich
der Überprüfung zur Übereinstimmung mit den geforderten
Werten geregelt. Bemerkenswert ist, dass bezüglich der Nachweise
für die Standsicherheit und Gebrauchsfähigkeit in Kapitel 4.4
ausschließlich allgemeine Angaben über das Sicherheitslevel
und die Einwirkungen gemacht sind. Nachweisverfahren sind in der Norm
nicht normativ geregelt. Nur im Anhang D sind informativ
die erforderlichen rechnerischen Nachweise und Verfahren angegeben. Diese
Angaben entsprechen absolut, nach Inhalt und Form, den Angaben in den
ECCS/CIB-Empfehlungen und damit im Prinzip auch den deutschen Zulassungen.
Da die Angaben zu den rechnerischen Nachweisen nur informativ
in der Norm festgelegt sind, brauchen sich die einzelnen Nationen nicht
daran zu halten, obwohl auch ein informativer Teil einer Norm wichtige
Impulse für eine einheitliche Betrachtung der Rechenverfahren geben
wird. Neben dem Nachteil, dass die rechnerischen Nachweisverfahren in
der Norm nicht geregelt sind, ist nach Meinung des Autors die Beschränkung
der vorgesehenen Überwachung zur Bescheinigung der Konformität
bezüglich der mechanischen Werte absolut unbefriedigend.
Hier sind die Diskussionen zwar noch nicht abgeschlossen, aber im untersten
Level (System 4) kann der Hersteller sowohl die Erstprüfung als auch
die werkseigene Produktionskontrolle selbst durchführen. Im Sinne
einer objektiven Qualitätskontrolle, wie sie zur Zeit in Deutschland
auf der Grundlage der bauaufsichtlichen Zulassungen durch eine Überwachung
von zugelassenen Überwachungsstellen (Amtliche Materialprüfanstalten)
durchgeführt wird, sollte hier zumindest das System 3 mit einer Erstprüfung
durch eine Amtliche Prüfstelle angestrebt werden. Angebracht wäre
jedoch das im europäischen Rahmen vorgesehene System 2, das heißt
Erstprüfung durch den Hersteller, Inspektion der werkseigenen Produktionskontrolle
und Bestätigung durch eine Amtliche Überwachungsstelle.

Abb. 3: Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen.
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Kein Einsatz ohne Ü-Zeichen
Für den deutschen Markt ist zur Zeit für den praktischen Einsatz
der Sandwichbauteile von großer Bedeutung, dass sich die Herstellerfirmen
zur Erlangung und Erhaltung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
einer Qualitätskontrolle mit einer Eigen- und Fremdüberwachung
unterziehen müssen.
Die zugehörigen experimentellen Untersuchungen an Proben, die der
laufenden Produktion entnommen werden, sind in den Zulassungen genau definiert.
Bei beanstandungsloser Überwachung werden die Paneele von einer vom
DIBt zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle mit einem Übereinstimmungszeichen,
dem so genannten Ü-Zeichen versehen. Das Ü-Zeichen ist somit
ein absolut wichtiges Kennzeichen für die Gewährleistung, dass
die Bauteile zugelassen und die Qualität überwacht ist. Ohne
Ü-Zeichen ist der Einsatz der Bauteile in Deutschland nicht zulässig.
Nach Einführung der Europäischen Norm für Sandwichbauteile
ist dann - analog zum Ü-Zeichen - für den praktischen Einsatz
das sogenannte CE-Zeichen maßgebend.
Die Diskussion über die erforderlichen Angaben, die zur Spezifikation
der Paneele auf dem CE-Zeichen erfasst sein müssen, ist im CEN-Komitee
noch nicht abgeschlossen. Aus deutscher Sicht ist wesentlich, dass alle
Werte erfasst sind, die für die rechnerischen Nachweise analog zu
den deutschen Zulassungen oder zu den Europäischen Empfehlungen gebraucht
werden, da diese auch in Zukunft in Deutschland erforderlich sind.
Seit Januar 2000 können Paneele von Herstellerfirmen, die sich einer
besonders intensiven Qualitätskontrolle unterziehen, zusätzlich
durch ein Gütezeichen gekennzeichnet werden, das durch gesondert
zugelassene Amtliche Prüfstellen im Auftrag der Gütegemeinschaft
Bauelemente aus Stahlblech e.V. verliehen wird. Die zugehörigen
Güte- und Prüfbestimmungen sind vom RAL Deutsches Institut
für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL-GZ 617)
erarbeitet worden. Bei Bauteilen mit Gütezeichen kann somit von einer
besonders hohen Qualität ausgegangen werden, was für den praktischen
Einsatz dieser Paneele sicherlich ein wichtiger Hinweis ist. Diese Nachweise
werden im Abschnitt 3 der Zulassung gefordert.
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Prof. Dr. Klaus Berner,
Professor an der FH Mainz für Stahlbau,
Holzbau und Statik
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Auszug aus der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung für
Sandwichbauteile
Auszug aus dem Zulassungstext:
3. Bestimmung für Entwurf und Bemessung
3.1 Standsicherheit und Gebrauchsfähigkeit
Durch eine statische Berechnung sind die Standsicherheit
und die Gebrauchsfähigkeit entsprechend der Anlage A nachzuweisen.
Die Prüfung der Berechnung ist durch ein Prüfamt für
Baustatik beziehungsweise einen Prüfingenieur für Baustatik,
Fachrichtung Metallbau, durchzuführen.
Der Nachweis kann auch durch eine von einem Prüfamt für
Baustatik geprüfte Typenberechnung erbracht werden (statische
Typenprüfung). Die Rechenwerte zur Ermittlung der Schnittgrößen
und Spannungen sind Anlage B, Blatt 3.01.1 zu entnehmen.
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Fazit:
Die Nachweisverfahren und die entsprechenden Rechenwerte für
den praktischen Einsatz von Sandwichbauteilen sind zur Zeit für
den deutschen Markt in den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen
genau geregelt. Im europäischen Raum sind gegenwärtig
meist die Europäischen Empfehlungen (ECCS/CIB) Grundlage für
die Nachweise. In Zukunft soll eine europäische Norm (CEN,
TC 128/SC 11) diese Regelungen ablösen. Für die allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung der Bauteile in Deutschland ist gegenwärtig
das Ü-Zeichen (es wird später durch das CE-Zeichen abgelöst)
unerlässlich.
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