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Neue Brandschutznormung in Europa - Bedeutung für Sandwichelemente Allgemeines Im Bereich Brandschutz wurden einige grundlegende
europäische Normen bereits verabschiedet und sind im deutschen Sprachgebrauch
als Weißdruck erschienen oder werden in Kürze erscheinen. Im
Nachfolgenden soll kurz die Auswirkung auf Sandwichelemente mit Metalldeckschichten
und Polyurethandämmkern erläutert werden. Wichtig ist es, dabei
vorab darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um den Stand von 07/2002
handelt. Änderungen oder die Einführung weiterer neuer Normen
oder Richtlinien können sehr schnell folgen und das nachfolgend dargestellte
weiter beeinflussen. Brandverhalten von Sandwichelementen
Abb. 7.5.1 Kleinbrennertest nach DIN 4102
Die Euroklasse E wird nach DIN EN ISO 11 925-2 geprüft und diese Prüfung ist nahezu deckungsgleich mit der B2-Prüfung nach DIN 4102-1. Die Kriterien sind: Flammaustreibung innerhalb 20 sec. weniger als 150 mm. Als Zusatzforderung wurde für die Euroklasse E brennendes Abtropfen/Abfallen brennender Teile (d2) aufgenommen. Die Euroklasse A1 wird herkömmliche Sandwichelemente sicherlich nicht tangieren. Mit ihr wird die Nichtbrennbarkeit wie bisher auch geregelt. Die Anforderungen sind nahezu gleich den bisherigen.
Auch hier werden drei Versuche für jedes System einer Dicke durchgeführt. Neu ist, dass nicht jeder Versuch das gewünschte Resultat erzielen muss. Die Ergebnisse werden addiert und daraus der Mittelwert gebildet. Erscheint dem Auftraggeber der Versuche dieses Ergebnis als zu schlecht, besteht die Möglichkeit, zwei weitere Versuche durchzuführen. Aus den jetzt fünf Ergebnissen wird das Beste und das Schlechteste gestrichen. Der sich aus den restlichen drei Versuchen ergebende Mittelwert der zu betrachtenden Messergebnisse dient für die Einklassifizierung. Bisher war es üblich, dass keiner der drei Brandschächte nach DIN 4102-1 schlechter als der geforderte Wert (hier Restlänge) sein durfte. Neu ist weiter, dass im SBI-Test die theoretische Probekörperdicke bis 200 mm reichen kann. Für Sandwichelemente wird die Dicke jedoch auf max. 150 mm eingegrenzt (pr EN 14509), wobei die größere Dicken damit abgedeckt sind.
Abb. 7.5.3 Brandschachttest nach DIN 4102
Abb. 7.5.4 SBI-Test - Schema Insgesamt sind jeweils drei Versuche mit der kleinsten
zu bewertenden Elementdicke und der größten (max. 150 mm) durchzuführen.
Unterschiedliche Fugenkonstruktionen sind getrennt zu bewerten.
Gemessen werden beim SBI-Test: Auswertung und Eingruppierung Je nachdem, wo die Ergebnisse der SBI-Tests liegen, erfolgt eine Eingruppierung in die Klassen A2 - D. Allerdings reicht der SBI-Test für sich allein betrachtet nicht aus, um eine Eingruppierung in eine Euroklasse zu ermöglichen. Weitere Tests sind notwendig und in Abb. 7.5.11 Tabelle: Zusammenstellung der Euroklassen, Anforderungen zusammengestellt.
Die Probe wird auf einem Wagen, dem so genannten Probeträgerwagen, aufgebaut, bzw. aufgestellt und in den Prüfraum gefahren. Für den Hersteller empfiehlt sich, die Prüfkörper im Werk vorzumontieren. Die lange Seite kann je nach Prüfstelle an unterschiedlicher Stelle sein, was bei symmetrischen Prüfkörpern keine Rolle spielt, bei asymmetrischen jedoch zu beachten ist.
Abb. 7.5.5 SBI-Test - Probeträgerwagen
Abb. 7.5.6 SBI-Test - Versuchaufbau Die Abbildungen 7.5.7 bis 7.5.9 zeigen den Ablauf eines SBI-Test zur brandschutztechnischen Klassifizierung von Sandwichelementen ( B1 - Hartschaum B2) vom 4. Februar 2000 in der MFPA Leipzig. Die Sandwichelemente tragen nicht zur Aufrechterhaltung des Brandes bei. Nach dem Entfernen der Beflammungsquelle erlischt das Feuer. Das Diagramm in Abb. 7.5.10 vermittelt den zeitlichen Verlauf eines SBI-Tests.
Abb. 7.5.7
Abb. 7.5.10 Diagramm: Zeitlicher Verlauf eines SBI-Tests
Einklassifizierung nach europäischen Normen Hierbei gibt es deutliche Unterschiede zu den bisherigen deutschen Normen. Nach DIN 4102 wurden Bauteile geprüft und in
Brandklassen eingruppiert. Die europäischen Normen sind unterteilt
in Prüfnormen und Klassifizierungsnormen. Zur Beachtung der unterschiedlichen Sicherheits- und Schutzniveaus der einzelnen Mitgliedstaaten sind Klassen für Anforderungen und Leistungsniveaus vorgesehen, denen die Bauprodukte genügen müssen. Zwischen diesen Klassen und Leistungsstufen können die Mitgliedstaaten je nach Verwendungszweck der Bauprodukte wählen. Welche Klassen und Leistungsstufen zur Gewährleistung
des deutschen Sicherheitsniveaus erforderlich sind, haben die Gremien
der deutschen Bauaufsicht entschieden. Industrievertreter waren nicht
beteiligt, bzw. zugelassen. Die Kommissionsentscheidung, welche Kriterien
für die einzelnen Klassen vorgeschrieben sind, ist in Abb. 7.5.12
Tabelle 3 zusammenstellt. Abb. 7.5.12 Tabelle 3: Brandverhalten
Deutsches Sicherheitsniveau Die nachstehende Tabelle 4 in Abb. 7.5.13 zeigt jedoch eindeutig, wie die Bauaufsicht die Einhaltung des deutschen Sicherheitsniveaus gewährleistet sieht. Und hier wird der geneigte Leser als erstes verwundert sein. Nicht jeder Baustoff, der mit A gekennzeichnet ist, erfüllt die deutschen Anforderungen nichtbrennbarer Baustoffe. Die Klassen der Rauchentwicklung und das brennende Abtropfen/Abfallen sind je nach Anforderung entscheidend für eine Zuordnung zu den bauaufsichtlichen Anforderungen. Wie Planer und untere Bau- bzw. Genehmigungsbehörden
mit diesem Zustand zurecht kommen, sei dahingestellt. Der Bauherr wird
dies jedenfalls nicht ohne Weiteres verstehen. Es ist zu befürchten,
dass es hier aufgrund unklarer Definitionen zu Wettbewerbsverzerrungen
kommen kann.
Abb. 7.5.13 Tabelle 4: Klassifizierung des Brandverhaltens von Baustoffen>
Einheitliche Prüfung in unterschiedlichen
Mitgliedsstaaten nicht gewährleistet Auch deutsche Prüfstellen räumen bereits ein, dass auch hier Unterschiede in der Bewertung der Ergebnisse, bzw. in der Durchführung der Versuche bestehen. Es läge am Kunden, herauszufinden, welche Stelle sein Produkt "optimal" prüft, wird gesagt. Es kann also hier dazu führen, dass die oberste Bauaufsicht für nicht geregelte und harmonisierte Bauprodukte eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für die Nachweise der Baustoffklasse A1 bis D fordern kann, womit wir wieder beim Ende des zweiten Kapitels angelangt wären. Derzeit ist vieles noch im Fluss. Tabelle 5 in Abb. 7.5.15 zeigt nochmals die Europäischen
Klassen zum Brandverhalten von Bauprodukten mit Angabe zu Prüfverfahren,
Klassifizierungskriterien und zusätzlichen Klassifikationen. Empfehlungen und Hinweise Die deutschen Normen haben für einen bestimmten Zeitraum, der in der Regel 12 Monate beträgt, weiter Gültigkeit. Danach werden sie zurückgezogen. Prüfzeugnisse zur Eingruppierung von Bauprodukten in die Baustoffklassen nach DIN 4102 behalten nach derzeitigem Stand uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Die Einklassifizierung von Bauprodukten nach europäischen Normen kann jedoch erst erfolgen, sobald diese als harmonisierte Normen erschienen sind. Geprüft werden kann nach diesen Normen bereits vor ihrer Harmonisierung. Die Prüfergebnisse können nach Einführung dieser Norm dann klassifiziert werden. Für Sandwichelemente kann eine Klassifizierung hinsichtlich des Brandverhaltens bereits ab sofort nach DIN EN 13501-1 erfolgen. Der Brandwiderstand nach europäischer Klassifizierung kann Ende 2002 festgelegt werden. Für die Hersteller von Sandwichelementen empfiehlt sich, bereits jetzt Brandprüfungen nicht nur nach Deutscher Norm, sondern auch nach europäischen Normen durchführen zu lassen, auch wenn diese noch nicht alle als harmonisierte Norm erschienen sind. Danach bleibt abzuwarten, welche weiteren Änderungen oder Neuerungen auf die Produzenten von Sandwichelementen sowie deren Kunden und die Planer zukommen werden.
Abb. 7.5.14 Prüfraum für SBI-Test
Abb. 7.5.15 Tabelle 5: Klassen zum Brandverhalten von Bauprodukten
Abb. 7.5.16 Tabelle 6: Europäische Normen zum Brandschutz für Sandwichelemente
Bildquellen: Autor Hoesch Siegerlandwerke GmbH
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